Im Jahr 1982 wurde die Hütte samt dazugehörigem Gelände rund um den Steinbruch unter Denkmalschutz gestellt. Die Idee bestand darin, dass die Bewirtschaftung der Wälder und des Landes innerhalb des Schutzgebiets im Einklang mit den Absichten der Erklärung zum architektonischen Erbe erfolgen würde.
Die Provinzialregierung der Provinz Dalarna fungiert als Aufsichtsbehörde und ist dafür verantwortlich, dass die Bestimmungen der Denkmalschutzerklärung eingehalten werden. Das erklärte Ziel des Södra Flenarnas fäbodlag ist es, einen kontinuierlichen und guten Dialog mit den zuständigen Beamten der Provinzialregierung zu führen.
Der Zweck der Denkmalschutzerklärung bestand darin, „das Bild des Sommerhauses einzufrieren, wie es aussah, als der Sommerhausbetrieb eingestellt wurde.“ Das heißt, es darf sich äußerlich nichts ändern. Im Innenbereich sollten Anpassungen mit möglichst geringem Eingriff erfolgen. Dabei ist es wichtig, die ursprüngliche Funktion der Häuser nicht zu zerstören.
Jemand hat es einmal so ausgedrückt: „Sie sollten sich selbst wiedererkennen, wenn Sie in ein paar hundert Jahren zurückkommen.“













Mehr über die Flena
Sool-Öen ist unser lokales Geschichtsbuch. Es geht um die Gemeinde Sollerö aus alter und neuer Perspektive. Herausgeber ist der Heimatgeschichtsverein Sollerö und die redaktionelle Arbeit wird von einem Komitee innerhalb des Vereins übernommen.
Lenkungsdokument für Södra Flenarnas Fäbod
Das Dokument wurde von und für das Södra Flenarnas fäbodlag erstellt und hat
drei Zwecke:
- Erstellen einer gemeinsamen Geschichte.
- Um Routinen, Regelungen und Werte zu klären, die Priorität haben.
- Als Leitfaden für neue Besitzer.